Hintergrund der Regelung und Aktionszeitraum
Im Jahr 2020 wurde angesichts der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der angespannten Tourismussituation im Bezirk Wulingyuan zur Vorbereitung der Tourismuswerbung und -vermarktung während der Sommerferien in Zhangjiajie Wulingyuan, zur schnellstmöglichen Wiederbelebung der Tourismuswirtschaft, zur weiteren Vergrößerung der Reichweite und Bekanntheit der Marke Zhangjiajie Wulingyuan im Netz sowie zur Steigerung der Besucherattraktivität der Landschaftszone Zhangjiajie Wulingyuan nach Zustimmung des Stadtparteikomitees, der Stadtregierung sowie des Bezirksparteikomitees und der Bezirksregierung diese Durchführungsbestimmung zur Eintrittskartenvergünstigung erlassen.
Der Aktionszeitraum dieser Vergünstigung ist der 1. bis 31. August 2020 und umfasst die gesamte zweite Hälfte der Sommerferien. Für Familien, die in diesem Zeitraum einen Besuch planen, handelt es sich um eine Ermäßigung der Eintrittskarte, die auf die Einheit „Familie“ zugeschnitten ist, und nicht um eine allgemeine Preissenkung für alle Besucher. Ob man die Voraussetzungen erfüllt und wie die Verwandtschaftsverhältnisse nachgewiesen werden, ist daher der Schlüssel zur Inanspruchnahme der Vergünstigung.
Begünstigte und das Personenschema „1+2“
Begünstigt sind Grundschüler, Mittel- und Oberschüler sowie deren Eltern im gesamten Land im Jahr 2020, einschließlich Individualreisender und Reisegruppen. Besonders zu beachten ist, dass Kleinkinder unter der 1. Klasse sowie die Begleitpersonen von Studierenden nicht unter diese Regelung fallen.
Die Vergünstigung lautet: Vom 1. bis 31. August 2020 gewährt die Kernlandschaftszone Wulingyuan den genannten Personen nach dem Personenschema „1+2“ eine Ermäßigung von 50 % auf die Eintrittskarte, ausschließlich für Eltern, bezogen auf die Familie als Einheit.
Die 50-%-Ermäßigung umfasst die Haupt-Eintrittskarte der Kernlandschaftszone Wulingyuan sowie den Umweltbus, nicht jedoch die Seilbahnen, Aufzüge, Ausflugsstraßenbahnen und sonstigen Verkehrsmittel innerhalb der Landschaftszone sowie die Landschaftszonen und -punkte Baofeng-See, Huanglong-Höhle, Veranstaltungsstätten usw. Mit anderen Worten: Ermäßigt werden der Eintritt in die Berglandschaft und der Umweltbus; die Seilbahnen und Aufzüge am Berg müssen weiterhin je nach Bedarf separat erworben werden.
Verfahren für Individualreisende
- Grundschüler, Mittel- und Oberschüler sowie deren Eltern im gesamten Land im Jahr 2020 können als Familie mit Personalausweis und Original-Haushaltsregister und entsprechenden Nachweisdokumenten direkt an den Kartenschaltern der einzelnen Eingänge der Kernlandschaftszone Wulingyuan die Prüfung und Kontrolle vornehmen lassen und nach dem Personenschema „1+2“ vor Ort geprüft und vor Ort abgewickelt die Ermäßigung von 50 % in Anspruch nehmen.
- Begünstigte weisen beim Einlass an den einzelnen Eingängen der Kernlandschaftszone Wulingyuan nach Prüfung und Bestätigung die beim Kartenkauf geprüften Dokumente oder sonstigen Nachweise vor und betreten die Landschaftszone.
Für Individualreisende gilt: Diese Regelung wird „vor Ort abgewickelt und sofort gewährt“; eine vorherige Online-Beantragung ist nicht erforderlich, jedoch müssen alle Originaldokumente mitgeführt werden. Sind die Dokumente unvollständig oder lässt sich das Familienverhältnis nicht nachweisen, kann die Vergünstigung vor Ort nicht abgewickelt werden.
Verfahren für Reisegruppen
- Reisegruppen, die die Voraussetzungen für die Begünstigten erfüllen, müssen mindestens 1 Tag im Voraus die Reiseroute, die Namensliste der Gäste mit Personalausweis nach Familien, Kopien der Personalausweise der Gäste und Kopien der Haushaltsregister der Gäste bei den einzelnen Eingängen zur Reservierung, Prüfung und Registrierung einreichen und gleichzeitig den vom Eingang ausgestellten Rückmeldeschein über die vorab geprüfte Reservierung erhalten.
- Am Tag des Bergaufstiegs kaufen Reisegruppen mit dem vom Eingang ausgestellten Rückmeldeschein über die vorab geprüfte Reservierung, der Reiseroute, der Namensliste der Gäste mit Personalausweis nach Familien, den Original-Personalausweisen der Gäste und den Original-Haushaltsregistern der Gäste am Kartenschalter der einzelnen Eingänge der Kernlandschaftszone Wulingyuan nach dem Personenschema „1+2“ vor Ort die ermäßigten Karten und schließen eine Unfallversicherung für die Landschaftszone ab. (Für nach den Vorschriften des Provinzialen Entwicklungs- und Reformausschusses von der Karte befreite Personen unter 14 Jahren ist eine Verwaltungsgebühr der Landschaftszone und Versicherungsgebühr von insgesamt 8 Yuan pro Karte zu entrichten.)
- Begünstigte weisen beim Einlass an den einzelnen Eingängen der Kernlandschaftszone Wulingyuan nach Prüfung und Bestätigung die beim Kartenkauf geprüften Dokumente oder sonstigen Nachweise vor und betreten die Landschaftszone.
Der Kern des Gruppenverfahrens ist die „Registrierung einen Tag im Voraus“. Ohne Rückmeldeschein kann die Vergünstigung am Tag des Bergaufstiegs nicht nachgeholt werden; dies ist sowohl für Reiseveranstalter als auch für die mitreisenden Familien von entscheidender Bedeutung.
Hinweise und Behandlung von Sonderfällen
Diese Regelung gewährt nach dem Personenschema „1+2“ den Eltern der Schüler eine Ermäßigung von 50 %, ausschließlich den Eltern. Die konkreten Ausführungsbestimmungen lauten:
- Wird ein Schüler nicht von seinen Eltern oder nur von einem Elternteil begleitet, gilt die Vergünstigung entsprechend der tatsächlichen Zahl der begleitenden Eltern;
- Bei mehr als einem Schüler (Familien mit mehreren Kindern) kann die Vergünstigung dennoch nur als Familie gemäß den Vorschriften in Anspruch genommen werden;
- Reisen nur Eltern ohne Begleitung eines Schülers, besteht kein Anspruch auf diese Vergünstigung.
Reisegruppen, die die Voraussetzungen für die Begünstigten erfüllen, erhalten keine Vergünstigung in der Kernlandschaftszone Wulingyuan, wenn sie nicht mindestens 1 Tag im Voraus die entsprechenden Nachweisdokumente bei den Eingängen zur Reservierung, Prüfung und Registrierung einreichen; Individualreisende, die keine Personalausweise, Haushaltsregister und sonstige Nachweisdokumente vorlegen können, erhalten keine Vergünstigung in der Kernlandschaftszone Wulingyuan.
Individualreisende und Reisegruppen, die die Voraussetzungen für die Begünstigten erfüllen, müssen die Bedingungen und Verfahren zur Inanspruchnahme der Vergünstigung strikt einhalten. Personen und Veranstalter, die durch Täuschung, Vorlage gefälschter Nachweisdokumente oder ähnliches arglistig die Vergünstigung erschleichen, werden nach Aufdeckung wirtschaftlich und rechtlich zur Verantwortung gezogen.
Diese Regelung gewährt nach dem Schema „1+2“ ausschließlich den Eltern der Schüler eine Ermäßigung von 50 %; für die Schüler selbst gilt die von der Provinzialbehörde für Preise festgelegte Eintrittskartenregelung. Das heißt: Für nach den Vorschriften der Provinzialbehörde für Entwicklung und Reform von der Karte befreite Personen unter 14 Jahren ist eine Verwaltungsgebühr der Landschaftszone und Versicherungsgebühr von insgesamt 8 Yuan pro Karte zu entrichten; für Minderjährige von 14 Jahren (einschließlich 14 Jahren) bis 18 Jahren (ausschließlich 18 Jahren) gilt eine Ermäßigung von 50 %; für eingeschriebene Studierende an Vollzeit-Universitäten (Bachelor und darunter) gilt eine Ermäßigung von 50 %.
Da diese Regelung vor Ort geprüft, abgewickelt und sofort gewährt wird, können Reisegruppen, die diese Eintrittskartenvergünstigung in Anspruch nehmen, keine weiteren Gruppenprämienregelungen mehr nutzen.
Zu den Erläuterungen: Die einzelnen Eingänge übernehmen die Registrierung der mindestens 1 Tag im Voraus eingereichten Reservierungs- und Prüfunterlagen der Reisegruppen und sind für die Identitätsprüfung und Kontrolle der berechtigten Begünstigten beim Bergaufstieg verantwortlich; das Eintrittskartenverwaltungszentrum der Zhangjiajie-Landschaftszonenverwaltung übernimmt die Abwicklung des Umtauschs der vergünstigten Eintrittskarten sowie die Kopie und Archivierung der relevanten Unterlagen und führt täglich ein Register zur Nachprüfung.
Für besondere Fälle, in denen die Voraussetzungen für die Begünstigten tatsächlich erfüllt sind, das Verwandtschaftsverhältnis aber nicht im selben Haushaltsregister ersichtlich ist, kann nach gemeinsamer Prüfung vor Ort durch die zuständigen Verantwortlichen der beiden Stellen – Eintrittskartenverwaltungszentrum der Zhangjiajie-Landschaftszonenverwaltung und Eingang – und nach Bestätigung der Richtigkeit der Angaben eine Sonderabwicklung zur Inanspruchnahme dieser Regelung erfolgen. Dabei muss jedoch das „Formular zur Prüfung des Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Schülern und Eltern vor Ort während der Sommerferien 2020 in der Kernlandschaftszone Wulingyuan“ (siehe Anlage) ausgefüllt, vom Begünstigten persönlich unterzeichnet und bestätigt sowie die Original-Personalausweise und Original-Haushaltsregister der Gäste kopiert und gemeinsam zur Nachprüfung archiviert werden.
Die abschließende Auslegung dieser Regelung liegt bei der Volksregierung des Bezirks Wulingyuan der Stadt Zhangjiajie und der Verwaltung der Landschaftszone und des Nationalen Waldparks Zhangjiajie Wulingyuan.
Die Anlage ist das „Formular zur Prüfung des Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Schülern und Eltern vor Ort während der Sommerferien 2020 in der Kernlandschaftszone Wulingyuan (Sonderfall, in dem das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schülern und Elternteilen nicht im selben Haushaltsregister ersichtlich ist)“. Darin sind Name, Personalausweisnummer und Verwandtschaftsverhältnis von Sohn oder Tochter, Vater und Mutter einzutragen; die betroffene Person bestätigt mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Angaben zum Familienverhältnis; es ist zu vermerken, ob die relevanten Ausweis- und Haushaltsregisterdokumente der Gäste kopiert und gesichert wurden, sowie das Ergebnis der Befragung und Prüfung vor Ort; der Prüfer vor Ort unterzeichnet und trägt das Datum der Prüfung vor Ort ein. Diese Regelung wurde am 20. Juli 2020 vom Büro des Tourismusarbeitsausschusses des Parteikomitees des Bezirks Wulingyuan der Stadt Zhangjiajie veröffentlicht.
Praktische Hinweise
- Die Landschaftszone praktiziert ein zeitlich und nach Eingängen gestaffeltes Reservierungssystem mit Identitätsnachweis; für jeden Einlass innerhalb der viertägigen Gültigkeit der Eintrittskarte ist eine vorherige Reservierung und pünktlicher Einlass erforderlich. Bitte reservieren Sie vor der Reise das Einlasszeitfenster am gewählten Eingang.
- Familien mit älteren Menschen und Kindern, die zum ersten Mal anreisen, wird der Ost-Eingang (Wulingyuan-Markttor) empfohlen; direkt vor dem Tor liegt die Stadt Wulingyuan mit vollständiger Gastronomie und Unterkunft sowie Anbindung zur Talstation des Bailong-Aufzugs, zur Zehn-Meilen-Galerie und zur Seilbahn des Tianzi-Bergs.
- Wer den Goldenen Peitschenbach zu Fuß erkunden möchte, kann den Süd-Eingang (Eingang Waldpark) wählen; der Ausgangspunkt des Goldenen Peitschenbachs liegt direkt am Tor. Wer bequem direkt in die Gipfelregion gelangen möchte, kann den Nord-Eingang (Eingang Tianzi-Berg) wählen.
- Privatfahrzeuge dürfen nicht in die Landschaftszone einfahren und müssen auf den Parkplätzen außerhalb der Eingänge abgestellt werden; die Weiterfahrt erfolgt mit dem Umweltbus der Landschaftszone. Seilbahnen, Aufzüge und Ausflugsstraßenbahnen innerhalb der Zone sind separat zu bezahlen.
- Zwischen Berg und Tal besteht ein Temperaturunterschied von 5–8 °C; nehmen Sie eine Jacke mit. Die Aussichtsplattformen liegen am Abgrund; halten Sie Kinder an der Hand. Wilde Makaken schnappen nach Essen; halten Sie keine Snacks in der Hand.
Aktuell geltende Standards
Ab dem 1. Januar 2025 entfällt in der Kernlandschaftszone Wulingyuan der Unterschied zwischen Nebensaison und Hochsaison; die Eintrittskarte kostet einheitlich 165 Yuan pro Person und ist 4 aufeinanderfolgende Tage gültig. Der Verkehr innerhalb der Landschaftszone (Umweltbus usw.) kostet 71 Yuan, die Unfallversicherung 3 Yuan; die drei Posten ergeben zusammen 239 Yuan. Diese Website gewährt die 3 Yuan Versicherung als Geschenk, sodass Besucher tatsächlich nur 236 Yuan zahlen. Zur Erläuterung: Die 165 Yuan sind nur der Preis der Eintrittskarte selbst, ohne Verkehr innerhalb der Landschaftszone und Versicherung; daher sind die drei Zahlen 165, 236 und 239 nicht verwirrend – sie beziehen sich auf unterschiedliche Berechnungsgrundlagen.