Hotel-Parkhinweis enthält missbräuchliche Klausel
Kürzlich entdeckten Vollzugsbeamte des Industrie- und Handelsamtes von Wulingyuan bei einer Kontrolle in einem Hotel im Waldpark des Bezirks Wulingyuan der Stadt Zhangjiajie ein Hinweisschild an der Rezeption im Erdgeschoss, auf dem unter anderem „Kostenloses Parken – Sicherheit auf eigene Gefahr“ stand. Dieser Hinweis besagt, dass das Hotel nur den Parkplatz zur Verfügung stellt und keine Verwahrung übernimmt; im Streitfall haftet das Hotel nicht. Die Vollzugsbeamten des Industrie- und Handelsamtes sind der Ansicht, dass diese Erklärung eine missbräuchliche Klausel darstellt.
Das Hotel nutzte in seiner Geschäftstätigkeit eine von ihm einseitig formulierte Vertragsklausel ohne Vereinbarung mit dem Verbraucher, um sich selbst von der Haftung für Vermögensschäden zu befreien, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Hotels bei kostenlosem Parken von Gästen entstehen. Dieses Verhalten verstößt gegen das Vertragsgesetz der Volksrepublik China und gegen Artikel 18 Absatz 2 des Gesetzes der Volksrepublik China zum Schutz der Verbraucherrechte, wonach „Betreiber von Geschäftsstätten wie Hotels, Einkaufszentren, Restaurants, Banken, Flughäfen, Bahnhöfen, Häfen, Kinos usw. gegenüber den Verbrauchern die Pflicht zur Gewährleistung der Sicherheit haben“.
Industrie- und Handelsamt ordnet Korrektur an und verhängt Bußgeld
Die Industrie- und Handelsbehörde erließ gemäß den Gesetzen und Vorschriften entsprechende Regelungen, ordnete die Korrektur des rechtswidrigen Verhaltens an und verhängte ein Bußgeld von 2000 Yuan.